Hundeführerschein

Ab dem 01.01.2007 gilt in Hamburg die generelle Anleinpflicht.

Seit November 2006 bin ich gemäß § 2 Absatz 1 der Durchführungsverordnung zum Hundegesetz (HundeGDVO) als Sachverständiger für die Durchführung von Gehorsamsprüfungen anerkannt.

Somit wurde mir gemäß § 9 Absatz 2 Satz 1 des Hundegesetzes die Erteilung der Befreiung von der Anleinpflicht nach erfolgreichem Absolvieren der Gehorsamsprüfungübertragen.

Bestandteile der Prüfung sind:

  • Sitz!
  • Platz!
  • Steh!
  • Bleib!
  • Freilauf, Kommen auf Zuruf
  • Leinenführigkeit
  • Begegnung mit Joggern, Skatern etc.
  • Begegnung mit einem fremden Hund
  • eine Person schüttelt dem Halter die Hand
  • Menschengruppe
  • Person nimmt Kontakt zum Hund auf

Alle Prüfungssituationen werden zunächst in einem ablenkungsarmen Bereich, dann in einer Grünanlage und schließlich in einem ablenkungsreichen Bereich geprüft.

Auf Wunsch bereiten wir Sie und Ihren Hund auf die Prüfung vor. Hierbei richtet sich die Art und Dauer der Vorbereitung individuell nach dem Ausbildungsstand ihres Hundes.